Richtlinien

Die Transkription folgt den „Richtlinien für die Edition landesgeschichtlicher Quellen“, hg. von Walter Heinemeyer, 1. Aufl. 1978, 2. Aufl. Marburg/Hannover 2000, darin S. 29-39 neu gefasste „Richtlinien für die Edition von Quellen zur neueren Geschichte“, anzuwenden vom 15. Jahrhundert an (S. 31). Ergänzungen werden in [ ] angegeben, problematische Lesungen sind mit [?], nicht zu erschließende Inhalte mit [...] dargestellt, frei gelassene Stellen mit - - - markiert, Zeilen-Verweise gekürzt z. B. fol.[ie/Blatt] 1r 6 (Zeile 6), r (recto), v (verso). Ausser den dort empfohlenen Normalisierungen, wurde folgendes normalisiert: e als ä (Bern>Bären), ss als ß (weissen>weißen), c als k am Wortanfang. Punktum am Ende von Einträgen in Listen wurden weggelassen. Rechtshistorische Begriffe wurden aufgelöst mit Hilfe von Karl E. Demandt, Laterculus Notarum, Lateinisch-deutsche Interpretationshilfen für spätmittelalterliche und früh-neuzeitliche Archivalien, Archivschule 7. Auflage, Marburg 1998.